Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?
>> Klicken Sie hier!

UrhG § 44 Veräußerung des Originals des Werkes

UrhG § 44 Veräußerung des Originals des Werkes

[ Auszug: (1) Veräußert der Urheber das Original des Werkes, so räumt er damit im Zweifel dem Erwerber ein Nutzungsrecht nicht ein. ... ]